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Der Blindenführhund als Mobilitätshilfe

Neben dem Blindenlangstock gibt es ein weiteres Mobilitäts-Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, nämlich den Blindenführhund. Auf ärztliche Verordnung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Paragraph 33, Absatz 1, Satz 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

 

Der Blindenführhund vollbringt eine außerordentliche Leistung, zu der nur ein gesunder, wesensfester, lernfreudiger, gutmütiger und zugleich selbstbewusster Hund nach gründlicher Ausbildung und Einarbeitung mit der blinden/hochgradig sehbehinderten Person fähig ist. Selbst im modernen Großstadtverkehr bringt der gut ausgebildete Führhund seinen blinden Menschen sicher an jedes gewünschte Ziel. Hierbei umgeht er Hindernisse, selbst wenn er sie allein leicht unterlaufen könnte, zeigt einmündende Straßen an, erleichtert der blinden/hochgradig sehbehinderten Person die oft gefahrvolle Straßenüberquerung und sucht auf entsprechende Hörzeichen alle gewünschten Objekte auf, wie Fußgängerüberwege, Treppen, Türen, Sitzgelegenheiten, bestimmte häufiger angelaufene Ziele und manches mehr. Dadurch gibt der Blindenführhund seinem Halter/Halterin ein hohes Maß an Selbständigkeit zurück.

 

Blindenführhunde arbeiten, wie eigentlich alle Hunde, gern. Sie genießen einen besonders engen Kontakt zu ihrer Bezugsperson sowie zu anderen Menschen und können sich in ihrer Freizeit im Spiel entspannen. Damit haben sie ein erfüllteres und artgerechteres Leben als manch anderer Hund.

 

Blinde Menschen sind auf die Hilfe ihrer Führhunde angewiesen. Diese begleiten sie deshalb zum Beispiel auch in öffentliche Gebäude, zu kulturellen oder anderen Veranstaltungen, in die Kirche, ins Restaurant, auf Reisen, zum Arzt und beim Einkaufen. Folgerichtig genießt der Blindenführhund besondere Rechte: So ist beispielsweise vielerorts sein Mitbringen in Lebensmittelgeschäfte veterinärrechtlich ausdrücklich erlaubt, und auf Flugreisen dürfen Blinde ihren Führhund in die Passagierkabine mitnehmen.

 

Den Blindenführhund im Dienst erkennen Sie daran, dass er ein „weißes" Führgeschirr trägt. Dessen Bügel ermöglicht es der blinden Person, alle Bewegungen des Tieres zu erkennen und jeden Richtungswechsel sicher mitzumachen.

Die Ausbildung eines gesunden, nervenstarken, wesensfesten und intelligenten Hundes zum Blindenführhund dauert in der Regel 6 bis 8 Monate. Vor Beginn der Ausbildung sollte der Welpe bis zum Alter von etwa 1 - 1/2 Jahr eine sozial prägende Symbiose Hund/Mensch erlernen. Nach abgeschlossener Ausbildung zum Blindenführhund erfolgt ein 3- bis 4-wöchiger Einarbeitungslehrgang des zukünftigen Halters/Halterin mit seinem/ihrem neuen oder auch ersten vierbeinigen Begleiter. Dieser Lehrgang sollte ganz oder teilweise am Wohn- und/oder Arbeitsort des blinden Menschen erfolgen. Nach Erlernen der Hörzeichen" für den Führhund erfolgt der Einarbeitungslehrgang, ähnlich wie beim O&M-Lehrgang, (siehe seperaten Beitrag in dieser Broschüre) in einem ruhigen Wohngebiet, dann in einem Einkaufsviertel mit lebhaftem Fußgänger- und Straßenverkehr, schließlich in der Innenstadt, mit Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Außerdem wird die Orientierung in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung und/oder des Arbeitsplatzes geübt. Im übrigen ist es sinnvoll, vor einem Einarbeitungslehrgang mit einem Blindenführhund ein (verkürztes) O&M-Training am Wohnort und/oder Arbeitsort zu absolvieren, weil dies der blinden Person ein besseres Bild (geistige Landkarte) der Umgebung vermittelt.

 

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein. Er berät Sie in allen, Sie interessierenden, Fragen zum Blindenführhund und vermittelt Ihnen Kontaktadressen zu Blindenführhundschulen oder dem "Arbeitskreis der Blindenführhundhalter im DBSV. Auch hilft man Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme durch den für Sie zuständigen Kostenträger.

 

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern:

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.,

Tel.: (0208) 43 25 18

e-mail: info@bsv-muelheim.de

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