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Kraftfahrer, beachtet den weißen Stock!

 

Er ist amtliches Kennzeichen für blinde Menschen im Straßenverkehr

 

Wir sind 155.000 blinde und etwa 500.000 hochgradig sehbehinderte Menschen, die in Deutschland leben. Wir können kein Auto und kein Motorrad selbst steuern. Wir müssen sogar das Gehen durch die Stadt erlernen, und das verlangt, wenn man sehr

schlecht oder überhaupt nicht sehen kann, mindestens so viel Konzentration und Aufmerksamkeit wie das Lenken eines Kraftfahrzeuges. Vielleicht begegnen wir uns einmal - Sie als Kraftfahrer, einer von uns als Fußgänger. Dann denken Sie doch an unsere 10 Bitten und Ratschlägge:

 

10 BITTEN UND RATSCHLÄGE

 

Der weiße Stock

 

Er ist Erkennungszeichen und Orientierungshilfsmittel für blinde Menschen. In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist der weiße Stock als Verkehrsschutzzeichen anerkannt. Deshalb: Ein weißer Stock verlangt von Ihnen Rücksichtnahme und äußerste Vorsicht, denn wer mit einem weißen Stock geht, kann Ihr Fahrzeug nicht sehen. Der blinde Fußgänger hört aber das MotorenGeräusch und wartet auf ein eindeutiges Signal, damit er die Fahrbahn sicher überqueren kann.

 

Blinder Verkehrsteilnehmer mit Hund

 

Verkehrsschutzzeichen ist auch das weiße Führgeschirr des Blindenführhundes. Bedenken Sie, dass der Hund die Gefahr nicht einschätzen kann und auch die Farben der Ampel nicht unterscheidet. Er hat gelernt, an der Bordsteinkante stehen zu bleiben und auf ein Kommando seines Frauchens oder seines Herrchens zu warten.

 

Gelbe Armbinde

Äußerste Vorsicht gebietet auch die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten.
Weißer Stock, weißes Führgeschirr und gelbe Armbinde sind für Sie das Signal: Hier sind Menschen unterwegs, die im Straßenverkehr unsicher sind und deshalb Verständnis, Rücksichtnahme und Hilfe brauchen. Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal; so überlegt es sich besser, was zu tun ist.

 

Unsichere Fußgänger

Sehbehinderte Passanten können Sie leider nicht gleich auf den ersten Blick erkennen, weil sie ohne Stock gehen und nur selten eine Armbinde tragen. Wer aber unsicher nach der Verkehrsampel schaut oder nur zögernd die Straße betritt, muss kein verträumter Typ sein, vielleicht kann er schlecht sehen ...

 

Alptraum - grüner Pfeil

Was Ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot an einigen Kreuzungen erlaubt - der grüne Rechtsabbiegepfeil - kann für blinde und sehbehinderte Menschen eine böse Falle sein, zumal, wenn die Ampel keinen Piepton als Freisignal für Fußgänger ausstrahlt.
Wer nicht sehen kann, muss notgedrungen hören, in welche Richtung der Verkehr rollt. Die Grün-Pfeil-Regelung sorgt in dieser Beziehung für erhebliche Verwirrung. Deshalb nehmen Sie das Anhaltegebot an Kreuzungen mit grünem Rechtsabbiegepfeil ernst. Machen Sie den Passanten mit weißem Stock, mit gelber Armbinde oder mit einem Blindenführhund, aber auch allen anderen Fußgängern keine Angst dadurch, dass Sie gerade noch so kurz vor ihnen um die Ecke fahren oder sich knapp hinter ihrem Absatz durchmogeln.

 

Parkplatz - Bürgersteig

Haben Sie sich schon einmal im Dunkeln durch ein fremdes Gebäude getastet? Ähnliche Gefühle können bei blinden Menschen aufkommen, wenn sie, gewissermaßen im Slalomlauf, ihren Weg suchen müssen, weil Bürgersteige und Straßenübergänge mit Autos zugestellt sind. Denken Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges doch bitte daran, dass Sie selbst gelegentlich auch Fußgänger sind. Respektieren Sie die Behindertenparkplätze; sie haben ihren Sinn.

 

Kein freundliches Winken

Die üblichen Zeichen der Rücksichtnahme kommen bei blinden und sehbehinderten Menschen nicht an oder können leicht missverstanden werden. Selbst ein freundliches Winken aus dem Wagen wird nicht registriert. Auch Hupen oder ein Lichtsignal sorgen eher für Verwirrung. Wenn Sie helfen wollen, dann müssen Sie einen blinden oder sehbehinderten Menschen direkt ansprechen und ihm eindeutige Hinweise geben. Wenn Hilfe dringend nötig ist, dann steigen Sie, sofern es die Verkehrssituation zulässt, ruhig einmal kurz aus und geleiten den Wartenden über die Straße.

 

Gefahren vermeiden

Besonders schwierig ist das Überqueren mehrspuriger Straßen. Bringen Sie blinde und sehbehinderte Menschen nicht dadurch in Gefahr, dass Sie zwar anhalten und signalisieren, die Straße sei frei, ohne zu wissen, wie nachfolgende Kraftfahrer auf der Nebenspur reagieren. Besondere Vorsicht ist an Haltestellen von Straßenbahnen und Autobussen geboten. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie beim Aussteigen und bei der Orientierung im Haltestellenbereich nicht gefährdet werden. Wenn jemand mit einem weißen Stock am Straßenrand steht und in eine ankommende Bahn einsteigen möchte, huschen Sie bitte nicht mit Ihrem Auto gerade noch so vorbei, sondern bleiben Sie stehen. Im Zweifelsfall rufen Sie ihm zu, dass der Weg zum Einsteigen jetzt frei ist.

 

Jemanden mitnehmen

Vielleicht wohnt in Ihrer Nachbarschaft ein blinder oder sehbehinderter Mensch, dessen Familie kein eigenes Fahrzeug besitzt, und es ergibt sich, dass Sie ihn einmal in Ihrem Auto mitnehmen. Dann geht das Einsteigen ganz einfach, wenn Sie den blinden Fahrgast an die geöffnete Wagentür führen und seine Hand auf die obere Türkante legen. So weiß der Betreffende, wie er Platz nehmen soll. Beim Aussteigen ist wichtig, dass der blinde oder sehbehinderte Fahrgast das Auto möglichst auf der Bürgersteigseite verlässt und kein Hindernis (Baum, Verkehrsschild, Mülltonne, Baustelle oder Pfütze) im Wege ist. Ein kurzer Hinweis kann zudem eine Orientierungshilfe sein (etwa 10 Schritte geradeaus befindet sich der Eingang zur Post).

 

Vorsicht, Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis
gehören zu den Grundregeln im Straßenverkehr, sie gelten für alle. Blinde und sehbehinderte Menschen sind aber besonders darauf angewiesen, dass Sie als Kraftfahrerin oder als Kraftfahrer an ihre Schwierigkeiten denken, und sie bedanken sich für Ihre „Blindenfreundliche Fahr- und Verhaltensweise".

Fahren Sie bitte auch vorsichtig und rücksichtsvoll in Ihrem eigenen Interesse, denn jährlich verlieren viele Menschen durch einen Verkehrsunfall ihr Augenlicht. Und das muss nicht sein!!!

 

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.,

Tel.: (0208) 43 25 18,

e-mail: info@bsv-muelheim.de

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