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Landtagswahl 2010

Auch blinden und sehbehinderten Bürgern in NRW ist es möglich bei der Landtagswahl am 9. Mai ihr Wahlrecht unabhängig, selbstständig und geheim wahrzunehmen.

Zur Landtagswahl stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine für diesen Personenkreis geeignete Wahlhilfen zur Verfügung.

Es handelt sich um Stimmzettelschablonen und erläuterndes Begleitmaterial in einer für sie selbstständig zugänglichen Form.

Den Mitgliedern des BSV Mülheim werden diese Unterlagen in den nächsten Tagen zugestellt.

  1. Alle anderen betroffenen Bürger können die Schablonen und das dazu gehörige Begleitmaterial ab sofort beim BSV Mülheim bei der
  2. 1. Vorsitzenden, Frau Christa Ufermann, Telefon (0208) 432518, anfordern, oder beim
  3. Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.

Helen-Keller-Straße 5

40670 Meerbusch.

Telefon: (0 21 59) 9 65 50.

Fax: (0 21 59) 96 55 44.

E-Mail: bsv-nordrhein@t-online.de

Der Bezug dieser Wahlhilfen ist kostenfrei.

Der BSV Mülheim empfiehlt die kurzfristige Anforderung, damit die Stimmzettelschablone den betroffenen Wählerinnen und Wählern noch rechtzeitig zur Ausübung der Briefwahl zugeht.

Paul Krämer

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