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Soziale Rehabilitation

ein Schritt hin zur Integration -

Angebot für Späterblindete zu einen Schulungslehrgang

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. führt in Arbeitsgemeinschaft mit den NRW-Landesvereinen Westfalen und Lippe, Lehrgänge zur sozialen Rehabilitation durch.

 

An diesen Lehrgängen können blinde und sehbehinderte Personen teilnehmen, die auf Grund des Alters, sonstiger Behinderungen oder fehlender Anspruchsvoraussetzungen (Rentner oder Hausfrauen) für Maßnahmen der beruflichen Eingliederung in Berufsförderungswerken für blinde und sehbehinderte Menschen nicht oder nicht mehr in Betracht kommen. Ferner können Personen teilnehmen, die aus den verschiedensten Gründen bisher an Maßnahmen gleicher Zielsetzung nicht teilnehmen konnten.

 

Die Lehrgänge teilen sich in zwei Abschnitte von je vier Wochen (Grund- und Aufbaulehrgang), in zeitlichem Abstand. Die Leitung und Durchführung der Lehrgänge liegt stets in Händen bewährter Fachkräfte.

Die Lehrgänge sind von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe anerkannt. Getragen werden die Kosten für die Lehrgänge unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensgrenzen und ggf. Unterhaltsansprüchen gegenüber Angehörigen ersten Grades (Kinder/Eltern) nach dem BSHG, und zwar für den Teilnehmer und für die Begleitperson.

Finanziert werden die Lehrgänge auch durch andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt, Beihilfe für Beamte). Wegen der häuslichen Ersparnis und der Mitfinanzierung der Begleitperson, setzen die überörtlichen Träger der Sozialhilfe unter Umständen eine Eigenleistung fest.

 

Eine Finanzierung dieser Reha-Maßnahme durch die Krankenkassen wird seit Langem angestrebt. Zu einem konkreten Ergebnis ist es jedoch noch nicht gekommen.

Es wäre wünschenswert, dass sich die Spitzenverbände der Krankenkassen einigen und zur Bewältigung einer der schwersten Behinderungen, die den Menschen treffen können,  ihren Beitrag leisten.

 

Was wird in diesen Lehrgängen angeboten ?

 

  • Kennenlernen von Blindenhilfsmitteln, wie: Sprechende Uhren, sprechende Küchen- und Personenwagen, Hilfen für den Haushalt aller Art, Vorlesesysteme, Bildschirm-Lesegeräte sowie viele praktische Dinge, die das Leben leichter machen.
  • Bewältigung blindheitsbedingter Probleme unter Gleichbetroffenen.
  • Gemeinsame Freizeitgestaltung zwischen blinden und sehenden Menschen durch Kegeln, Skat- und Brett-spiele, Wandern, Sport, Handarbeiten
  • Erlernen der Blindenschrift
  • Erlernen oder Wiedererlernen des 10-Finger-Schreibsystems auf einer Computer-Tastatur
  • Einführung in Orientierung und Mobilität (O&M)

 

Zu den Lehrgangsinhalten (LPF und O&M) siehe auch separate, ausführlichere Beiträge in diesem Ratgeber.

 

Möchten Sie Näheres über soziale Rehabilitationsmaßnahmen erfahren oder daran teilnehmen ?

 

Rufen Sie uns an, wir Informieren Sie gern.

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.,

Tel.: (0208) 43 25 18

e-mail: info@bsv-muelheim.de

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