Wappen der Stadt Mülheim an der Ruhr (Lange Beschreibung auf einer Extra Seite)

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Vorwort

„Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland“

 

Unsere Welt ist eine Welt der Sehenden, wenn man bedenkt, dass ca. 80 % aller Wahrnehmungen mit dem Auge aufgenommen werden. Entsprechend einschneidend sind die Konsequenzen für Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sehen können oder deren Sehvermögen so eingeschränkt ist, dass sie ihre Umwelt nur sehr begrenzt wahrnehmen.

 

Das sind in Deutschland bei ca. 80 Mio. Einwohnern, immerhin 155 000 blinde und mehr als 500.000 sehbehinderte Menschen. Jährlich erblinden in unserem Land etwa 28000 Menschen. Der völlige oder teilweise Verlust des Sehvermögens führt in erster Linie zu gravierenden Benachteiligungen in der Mobilität, bei der Information und der Kommunikation.

 

Die Sorge, nicht mehr gebraucht zu werden, der Verlust gesellschaftlichen Ansehens und die Gefahr der Vereinsamung werden zusätzlich als Ausgrenzung erlebt. Hinzu kommt die seelische Belastung des Betroffenen und der ihm verbundenen Menschen.

 

Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen ist die konsequente Folgerung aus dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und dem Benachteiligungsverbot in Artikel 3, Abssatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Im Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungs-Gesetz (BGG) auf Bundesebene in Kraft getreten, und zwar als Konkretisierung des seit 1994 in Artikel 3 Abs. III Satz 2 Gleichstellungsgesetz (GG) verankerten Benachteiligungsverbots. Das Instrument der Zielvereinbarung ist in § 5 BGG festgehalten.

 

Das Behindertengleichstellungs-Gesetz des Landes NRW (BGG NRW) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Das Land NRW will damit die mit dem BGG angestrebte Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auch auf Landesebene umsetzen. In § 5 BGG NRW wird den Behindertenverbänden auch hier das Rechtsinstrument der Zielvereinbarung eröffnet. 

 

Die Gesetze sind Ausdruck eines Paradigmenwechsels:
Weg vom Fürsorgeprinzip, hin zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in selbst bestimmter Lebensführung !!

Die selbstbestimmte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Leben der Gesellschaft durch die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und den Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und zu sichern, ist nach Satzung und Selbstverständnis die alles bestimmende Aufgabe des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) und seiner Untergliederungen. 

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