Wappen der Stadt Mülheim an der Ruhr (Lange Beschreibung auf einer Extra Seite)

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Wir über uns

Porträt des Blinden- und

Sehbehindertenvereins Mülheim an der Ruhr e.V.

 

Rechtsform, Struktur und Zweck des Vereins, Mitgliedschaft

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V. ist ein, beim hiesigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragener Verein (e.V.). Er ist zudem vom Finanzamt Mülheim als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

 

Zusammen mit 26 weiteren, zum Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (Köln) gehörenden Vereinen, bildet er den Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. (BSVN) mit Sitz in Meerbusch, über den er dem Spitzenverband der blinden und sehbehinderten Menschen Deutschlands, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) mit Sitz in Berlin angeschlossen ist.

Zweck des Vereins ist die unmittelbare und ausschließliche Erfüllung gemeinnütziger und mildtätiger Aufgaben im Sinne des III. Abschnitts der Abgabenordnung ("steuerbegünstigte Zwecke"). Der Verein vertritt die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen und arbeitet hierbei mit anderen Selbsthilfeträgern eng zusammen.

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V. ist ein Verein der freien Wohlfahrtspflege. Er fördert die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen insbesondere durch:

 

  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Erholungsfürsorge
  • Linderung wirtschaftlicher Schwierigkeiten
  • Allgemeine Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen
  • Beratung in Hilfsmittelfragen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Unterstützung und Pflege kultureller, geselliger und sportlicher Bestrebungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

 

Der Verein ist eine Beratungsstelle im Bereich der Sozialgesetzgebung. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung sehgeschädigter Personen im gesamten Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Betätigung.

Als Mitglied werden blinde und sehbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben und über ein Restsehvermögen von höchstens 3/10 verfügen, aufgenommen. Die Blindheit oder Sehbehinderung ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.

 

Aufgaben, Zielsetzungen, Leistungen und Angebote des Vereins

 

Der Verein, vertreten durch den Vereinsvorstand (Vorsitzende, Stellvertreterin und drei weiteren Vorstandsmitgliedern), berät den obengenannten Personenkreis in allen, die Blindheit oder Sehbehinderung betreffenden Fragen und den damit verbundenen Folgen und Problemen. So informiert er seine Mitglieder beispielsweise umfassend über

 

  • blindenspezifische Lehrgänge und Rehabilitationsmaßnahmen (siehe auch separate Beiträge in dieser Broschüre)
  • Neuerungen zum Sozialrecht
  • aktuelle Urteile zu strittigen Rechtsfragen bezüglich Übernahme von Kosten für blinden- oder sehbehindertenspezifische Hilfsmittel und leistet oder vermittelt fachlichen Beistand zu entsprechenden Fragen und Problemen.

 

Die Optikerfirma Kriewitz, ein Fördermitglied unseres Vereins, hält ein breites Sortiment an alltäglichen Hilfsmitteln, insbesondere für Haushalt, Freizeit, Mobilität; vor. Diese Produkte stehen zum Kennenlernen, Ausprobieren und Erwerb stets zur Verfügung.

Ferner können nicht vorrätige Hilfsmittel der verschiedensten Art bei einem entsprechenden Anbieter durch den Vorstand jederzeit beschafft oder  Kontaktadressen vermittelt werden.

 

Das Erlernen der Braille-Schrift sowie spezielle Techniken zur Erlangung oder Verbesserung der Mobilität in häuslicher und öffentlicher Umgebung sind wesentliche Aspekte zur Verbesserung der Integration blinder Menschen. Auch hier kann der Verein beratend tätig werden. In speziellen Lehrgängen, wie 

 

  • Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M)
  • Rehabilitationsmaßnahme
    Schulung zur Erlangung der selbständigen Lebensführung (Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) - Kostenträger sind die Krankenkassen - versetzt blinde und sehbehinderte Menschen wieder in die Lage, Ihr Leben weitestgehend selbständig zu führen.

 

Über unseren Landes- oder Bundesverband kommen unsere Mitglieder in den Genuss weiterer Vergünstigungen, wie:

 

  • Abschluss von Versicherungen zu erheblich günstigeren Konditionen
  • Nutzung der Blindenhörbüchereien - die Größte von ihnen ist die Westdeutsche Blindenhörbücherei in Münster (WBH),
    (siehe Artikel „sprechende Bücher")
  • Erholungseinrichtungen (Aura Zentren) für blinde und sehbehinderte Menschen mit speziellen Einrichtungen und Angeboten ermöglichen einen Aufenthalt mit, aber auch ohne Begleitperson
  • Gewährung von Preisermäßigungen, bei Seniorenerholungs- oder TaubblindenErholungs- oder Rehabilitations-Maßnahmen
  • In bestimmten Fällen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband Rechtsberatung und Rechtshilfe, z.B. bei Grundsatzentscheidungen vor Sozialgerichten an
  • Mitglieder unserer Ortsvereine erhalten durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eine Mitgliederkarte. Mittels dieser Karte bieten verschiedene Hilfsmittelfirmen beim Einkauf von Hilfsmitteln einen Preisnachlass an.

 

Über die Zweigstelle der Stadtbücherei in der Frühlingsstraße wird eine Kassettenzeitung, „Echo Mülheim", herausgegeben, die jeder blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch in Mülheim an der Ruhr kostenlos beziehen kann.

Auf einer 90-Minuten-Cassette werden die wichtigsten Lokalnachrichten und Veranstaltungshinweise sowie Informationen aus dem Vereins-, Verbands- und Blindenwesen im Allgemeinen, eingelesen. Die Hin- und Rücksendung der Cassetten ist portofrei und erfolgt in einer speziellen Versandtasche mit Wende-Adresskarte.

 

Der Verein führt über das gesamte Jahr eine Anzahl von Veranstaltungen in vielseitiger Form durch. So finden neben

5 Vereinsversammlungen im Jahr ein Herbstfest sowie eine besinnliche vorweihnachtliche Feier statt. Beinahe in jedem Monat gibt es eine integrative Veranstaltung. Dies sind z.B.

 

  • Ausflüge
  • Besichtigungen
  • oder auch eine Freizeitwoche.

 

Einmal monatlich findet ein „Stammtisch" in zwangloser Runde statt, der - insbesondere Neuerblindeten und Nichtmitgliedern - Gelegenheit zum Informations- und Erfahrungsaustausch bietet.

Des weiteren werden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen, Seminare und Veranstaltungen in Kooperation mit den Bundes- oder Landes-Blinden- und Sehbehindertenverbänden angeboten. Dies sind Schulungen für:

 

  • EDV-Berufe
  • Bürokommunikation
  • Physiotherapeuten
  • Senioren- und Taubblinden-Erholung
  • Seminare für Frauen, Familie und selbständige Lebensführung
  • Seminare zur Fortbildung der ehrenamtlichen Helfer
  • nationale und internationale Jugendtreffs
  • Lehrgänge zur sozialen Rehabilitation (Reha)
  • oder zum Erlernen / Wiedererlernen „lebenspraktischer Fähigkeiten" (LPF)
  • verschiedene Neigungskurse und Freizeiten.
  • Auch sportliche Aktivitäten werden seitens des Vereins und/oder des Bundes- und Landes-Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Behindertensportverbandes gefördert, bis hin zu regionalen, nationalen und internationalen Wettkämpfen, z.B. Torball-, Kegel-, Skat- und Schachturnieren, Tandemfahrten, Rudersport usw.

 

Für weitere Fragen oder Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern:

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.,

Telefon:  (0208) 43 25 18, 

e-mail: info@bsv-muelheim.de

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