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Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte für die kommende Kommunalwahl in Mülheim an der Ruhr am 13. September 2020

Auch blinden und sehbehinderten Bürgern in NRW ist es möglich an der
Kommunalwahl am 13. September 2020 ihr Wahlrecht unabhängig, selbstständig
und geheim wahrzunehmen.

 

Auch blinden und sehbehinderten Bürgern in NRW ist es möglich an der
Kommunalwahl am 13. September 2020 ihr Wahlrecht unabhängig, selbstständigWahlschablone Kommunalwahl 2020
und geheim wahrzunehmen.

Zur Kommunalwahl stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine für diesen
Personenkreis geeignete Wahlhilfen zur Verfügung.

Es handelt sich um Stimmzettelschablonen und erläuterndes Begleitmaterial in
einer für sie selbstständig zugänglichen Form.

Den Mitgliedern des BSV Mülheim werden diese Unterlagen in den nächsten
Tagen zugestellt.

Alle anderen betroffenen Bürger können die Schablonen und das dazu gehörige
Begleitmaterial ab sofort bei der Geschäftsstelle des BSV Nordrhein e.V.
Helen-Keller-Straße 5
40670 Meerbusch.

Telefon: (0 21 59) 9 65 50.

Fax: (0 21 59) 96 55 44.

E-Mail: bsv-nordrhein@t-online.de

Der Bezug dieser Wahlhilfen ist kostenfrei.

Der BSV Mülheim empfiehlt die kurzfristige Anforderung, damit die
Stimmzettelschablone den betroffenen Wählerinnen und Wählern noch
rechtzeitig zur Ausübung der Briefwahl zugeht.

(Paul Krämer)

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